FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die WebApp stromliefervertrag.de wurde im Rahmen des Forschungsprojektes unIT-e2 von der Rechtsanwaltskanzlei Arvensteyn und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FFE) entwickelt.
Zielsetzung war ein Stromliefervertrag mit dynamischen Tarifen, der zugleich die verschiedenen Varianten der Netzentgelte berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden sich unter: www.unit-e2.de
Ein Stromliefervertrag mit dynamischen Tarifen ist ein Stromliefervertrag mit einem Letztverbraucher, in dem die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widergespiegelt werden, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen. Der Begriff ist gesetzlich definiert in § 3 Nr. 31d EnWG.
Die Netzentgelte werden automatisch basierend auf der Postleitzahl ermittelt. Das System kann für alle Postleitzahlen in Deutschland die Netzbetreiber ermitteln. Für nicht angemeldete Benutzer steht allerdings nur eine beschränkte Auswahl zur Verfügung.
Sind in einem Postleitzahlgebiet mehrere Netzbetreiber aktiv, bietet das System eine Auswahloption an.
Das System berücksichtigt die Netzentgelte des zuständigen Netzbetreibers und unterscheidet dabei nach den Arten der Verbrauchseinrichtungen.