FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Stromliefervertrag mit dynamischen Tarifen ist ein Stromliefervertrag mit einem Letztverbraucher, in dem die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widergespiegelt werden, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen. Der Begriff ist gesetzlich definiert in § 3 Nr. 31d EnWG.

Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt:
<ul>
<li>PLZ und Ort</li>
<li>Maximale Leistung</li>
<li>Jahresstromverbrauch</li>
<li>Steuerbare Verbrauchseinrichtung (falls vorhanden)</li>
<li>Anlagenart (Neuanlage/Altanlage)</li>
<li>Modul (bei Neuanlagen)</li>
<li>Ökostrom-Option</li>
</ul>

Die Netzentgelte werden automatisch basierend auf der PLZ ermittelt. Das System berücksichtigt die aktuellen Netzentgelte der zuständigen Netzbetreiber und berechnet diese in die Gesamtkosten ein.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Anlagen wie Wärmepumpen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Kälteanlagen, Stromspeicher, Nachtspeicherheizungen oder andere spezielle Verbrauchseinrichtungen. Diese können besondere Tarife und Bedingungen haben.

Ja, nach der Erstellung eines Vertrags können Sie diesen als PDF-Datei herunterladen. Die PDF enthält alle relevanten Vertragsdaten und Berechnungen.